AfD-Vertrauensmann und Stadtrat Christian Kriegel aus Leipzig widerlegt haltlose Gerüchte bezüglich der dresdner Kandidatenliste zu Bundestagswahl.

 

 

Die LVZ berichtet in ihrer Ausgabe vom 30.07.2021:

„Der Landeswahlausschuss tagt in Kamenz.“

„Die Landeswahlleitung war Mitte Juli von insgesamt 20 Personen über angebliche Mängel beim Dresdner Parteitag informiert worden, bei dem Anfang Februar die Landesliste aufgestellt worden war. Unter anderem wurde das Wahlverfahren mit Stimmzettelblöcken kritisiert.“

Weiter berichtet die LVZ, dass die AfD schon im Vorfeld der Ausschusssitzung diese haltlosen Vorwürfe, bezüglich der Stimmzettelblöcke, ausgeräumt hatte.

Am Donnerstag, kurz vor der Tagung des Landeswahlausschusses, gingen von unbekannter Seite weitere Beschuldigungen bei der Landeswahlleitung ein.

Einen Teil der gestreuten Gerüchte verwarf die Behörde von sich aus.

Zwei Punkte mußten deshalb während der Sitzung geklärt werden, weil bis Freitagmorgen eine Stellungnahme von Seiten der AfD nicht erarbeitet werden konnte.

Demnach sollte eine geheime Wahl beim Dresdner Parteitag nicht möglich gewesen sein, weil beim Ausfüllen der Stimmzettel die Schrift aufs nächste Blatt „durchdrückte“. Zudem soll „ein Mitglied des Landesvorstandes“ den Hinweis geäußert haben, wenn jemand Mängel am Wahlverfahren äußere, so könne er haftbar gemacht werden. Dieses habe man gegebenenfalls als Drohung verstehen können.

Dass es Äusserungen gegeben habe, die als Drohung aufgefaßt worden sein könnten, nannte Kriegel „absolut absurd“. Dergleichen habe es auf dem Parteitag nicht gegeben.

 

Wie bekannt, fand der Bundesparteitag der AfD zur Aufstellung der Kandidatenliste zur Bundestagwahl, unter großer Teilnahme der Mitglieder, in Dresden statt.

Trotz der Corona-Maßnahmen, war es dem Organisationsteam gelungen, ein rechtssicheres Prozedere erfolgreich umzusetzen.

Die ganz offensichtlich haltlosen Vorhaltungen von unbekannter Seite, können nur als schädliche Konstrukte bezeichnet werden mit dem Ziel, die unter großem Aufwand erfolgte Wahl zu unterminieren.

Diese Denunziation des Wahlvorganges betrifft jedes einzelne Parteimitglied und die Parteiendemokratie im Kern.

Sollte dieses denunziatorische Verhalten aus den Reihen einiger Mitglieder betrieben worden sein, so bleibt der Partei nur der kompromisslose Weg eines Ausschlußverfahrens, um den Vorgang zu heilen.

Da die Rechtsgrundlage für genau diesen Fall ausdrücklich vorgesehen wurde, ist die Umsetzung des Ausschlußverfahrens somit zwingend und unausweichlich.