In der Bundesrepublik Deutschland ist es allgemein üblich, dass für das Halten eines Hundes eine steuerliche Abgabe an die jeweilige Kommune zu entrichten ist. Dieser Vorgang ist vor dem Hintergrund einer ordnungspolitischen Steuerung der Anzahl an Hunden auf dem Gemeindegebiet sogar nachvollziehbar. Die Hundesteuer kann zwar nicht zweckgebunden verwendet werden, spült aber dennoch Geld in leere Stadtkassen, aus denen u. a. auch Hundewiesen, Beutelspender oder Hundetoiletten finanziert werden. 

Städte und Gemeinden können unter Berücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes Steuerbefreiungstatbestände in ihren Hundesteuersatzungen verankern. Leipzig z. B. gewährt Besitzern von Tierheimhunden aktuell eine sechsmonatige Steuerbefreiung, Blindenführhunde und Rettungshunde mit Prüfbescheinigung sind komplett von der Hundesteuer ausgenommen.

Die AfD-Fraktion im Leipziger Stadtrat hat nun beantragt, dass Assistenz- und Therapiehunde zusätzlich in die steuerliche Befreiung aufgenommen werden. Hunde aus deutschen Tierheimen sind gänzlich unbefristet von der Hundesteuer zu befreien.

Unser Stadtrat Marius Beyer begründet diesen Vorstoß wie folgt:

„Manche Menschen sind aus gesundheitlichen Gründen auf die Hilfe eines Vierbeiners angewiesen. In tiergestützten Therapien beispielsweise können Hunde zum Einsatz kommen, welche durch Nähe und bestimmtes Verhalten zum Patienten dessen psychische oder neurologische Erkrankung lindern. Assistenzhunde hingegen werden speziell auf eine Person und deren Einschränkung trainiert, damit eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden kann.

Da Anschaffung, Ausbildung und ggf. auch Ausstattung genannter Gebrauchshunde bereits hohe Investitionen bedeuten, sollten deren Halter anderweitig entlastet werden. Die Hundesteuersatzung der Stadt Leipzig liefert hierbei den richtigen Ansatzpunkt!

Aber auch die Adoption von Hunden aus deutschen Tierheimen sollte eine größere gesamtgesellschaftliche Würdigung erfahren.

Fakt ist: Die Aufnahmekapazitäten von deutschen Tierheimen sind stets begrenzt, Plätze sind meist nur für den äußersten Notfall vorrätig und müssen gewissenhaft vergeben werden. Wer also einen Hund aus dem Tierheim adoptiert, entlastet nicht nur die entsprechende Einrichtung, sondern unterstützt proaktiv den Tierschutz!“

Die Stadtverwaltung will den Forderungen der AfD-Fraktion nun nachkommen und die beantragten Befreiungstatbestände in die neue Hundesteuersatzung aufnehmen.