Ungerechtigkeiten bei der Überleitung der Ostrenten

beseitigen

Neben den Ungerechtigkeiten gegenüber Familien bestehen auch 31 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung noch immer Ungerechtigkeiten bei der Überleitung der Ostrenten. Bei der in den neunziger Jahren erfolgten Rentenüberleitung mit dem Renten-Überleitungsgesetz und dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz ist es zu Ungereimtheiten gekommen. Die im Alterssicherungssystem der „DDR” enthaltenen
Regelungen für besondere Berufsgruppen wurden nur teilweise umgesetzt. Nach dem Auslaufen von Übergangsregelungen ergeben sich erhebliche Unterschiede je nach Rentenbeginn. Für die Härtefälle und groben Unbilligkeiten im Rentenüberleitungsprozess werden wir einen Ausgleich durch eine Fondslösung schaffen. Im Rahmen der Fondslösung sind den Betroffenen pauschalierte Einmalzahlungen in angemessener Höhe
zu gewähren. Bei der Bemessung der Einmalzahlungen soll – soweit dies möglich ist – an die zurückgelegte Betriebszugehörigkeit angeknüpft werden.

Pressekontakt:

Holger Hentschel
Wittenberger Str. 15
04129 Leipzig
Telefon: 0341 22389270

Dresdener Büro:
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Raum: 219
holger.hentschel@slt.sachsen.de