GELDUMWIDMUNG DER AMPEL ILLEGAL

VERFASSUNGSGERICHT STOPPT BUNDESREGIERUNG

60 Milliarden Coronahilfen sollten der Klimaideologie geopfert werden.

Wegen Verstoßes gegen Ausnahmen bei der Schuldenbremse hat das Bundesverfassungsgericht den zweiten Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Mit der Etatänderung wollte die Bundesregierung Kredite in den Klimaschutz investierten, die ursprünglich für Corona-Maßnahmen gedacht waren.

Der Umfang des „Klima- und Transformationsfonds“, in dem das Geld nun eingeplant ist, schrumpft daher um 60 Milliarden Euro. „Soweit hierdurch bereits eingegangene Verpflichtungen nicht mehr bedient werden können, muss der Haushaltsgesetzgeber dies anderweitig kompensieren“, erklärte das höchste deutsche Gericht am Mittwoch in Karlsruhe.

Holger Hentschel: „Mit der heutigen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Sicht der AfD zur Schuldenbremse bestätigt. Dieses Urteil hat gezeigt: Unser Land benötigt dringender denn je die verfassungsrechtlich festgelegte Schuldenbremse.“

Die AfD-Bundestagsfraktion hatte genau wie die Union schon bei der Verabschiedung des Zweiten Nachtragshaushalts 2021 auf die Verfassungswidrigkeit der Umwidmung von 60 Milliarden Euro hingewiesen und eine Normenkontrolle durch das Verfassungsgericht zur Feststellung der Nichtigkeit des Gesetzes gefordert. Der zugehörige AfD-Antrag (Bundestagsdrucksache 20/488

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Herzlichst

Ihr Holger Hentschel, MdL Sachsen